- zutreffen
- tangieren; miteinschließen; zurechenbar sein; in Verbindung stehen zu; von Interesse sein für; sich manifestieren in; betreffen; der Fall sein; so sein; wahr sein; stimmen
* * *
zu|tref|fen ['ts̮u:trɛfn̩], trifft zu, traf zu, zugetroffen <itr.; hat:richtig sein, stimmen; den Sachverhalt genau treffen, den Tatsachen entsprechen:seine Beschreibung traf genau zu; die Annahme, die Behauptung, die Feststellung, der Vorwurf trifft [nicht im Entferntesten] zu; was du da über ihn sagst, trifft für/auf dich genauso zu; es trifft [nachweislich] nicht zu, dass er zur fraglichen Zeit in Köln war; das Attribut »umweltfreundlich« trifft auf diese Produkte nur bedingt zu.Syn.: sich ↑ bestätigen, sich ↑ bewahrheiten, der Wahrheit entsprechen, korrekt sein, sich als richtig/wahr erweisen, sich als richtig/wahr herausstellen, wahr sein.* * *
zu||tref|fen 〈V. intr. 261; hat〉 richtig sein, in einer bestimmten Situation wirksam, angemessen sein ● das, was du sagst, trifft genau zu; auf wen könnte diese Beschreibung \zutreffen?; diese Darstellung dürfte wohl nicht ganz \zutreffen; ihr Urteil in dieser Sache trifft durchaus zu; das trifft für alle Studenten zu; eine \zutreffende Bemerkung* * *
zu|tref|fen <st. V.; hat:a) stimmen, richtig sein, dem Sachverhalt entsprechen:die Annahme, die Behauptung, die Feststellung, der Vorwurf trifft nicht im Entferntesten zu;das Gegenteil trifft zu;b) auf jmdn. anwendbar, für jmdn. od. etw. passend sein:die Beschreibung trifft auf ihn, auf diesen Fall zu;diese Regel trifft hier nicht zu;das Attribut »umweltfreundlich« trifft auf diese Produkte nur bedingt zu.* * *
zu|tref|fen <st. V.; hat: a) stimmen, richtig sein, dem Sachverhalt entsprechen: die Annahme, die Behauptung, die Feststellung, der Vorwurf trifft [nicht im Entferntesten] zu; Der Wunsch war der Vater des Gedankens, aber das Gegenteil traf zu (Reich-Ranicki, Th. Mann 174); es trifft nicht zu, dass es nicht auch anders gegangen wäre; ... sei es, dass die Miniatoren den Stil der Tafelbilder imitieren. Letzteres trifft etwa auf jenen Meister zu (gilt etwa für jenen Meister), der ... (Bild. Kunst III, 71); b) auf jmdn. anwendbar, für jmdn. od. etw. passend sein: die Beschreibung trifft auf ihn, auf diesen Fall zu; diese Regel trifft hier nicht zu; das Attribut „umweltfreundlich“ trifft auf diese Produkte nur bedingt zu; ... ob er sich ... in römischer Geschichte ... auskennt ..., das ist egal. Allerdings: Für einen Arzt mag dies z., für einen Diplomaten nicht (Dönhoff, Ära 193).
Universal-Lexikon. 2012.